Erfurt - Ein demokratischer Akt unter Polizeischutz
- Moritz Jacoby

- vor 2 Tagen
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Erfurt, Anfang Juli 2026. Auf dem Domplatz singen 15.000 Menschen. Roland Kaiser am Freitag, Clueso am Samstag. Die Stadt feiert, die Abende sind warm. Ein paar Kilometer weiter, an der Messe, sieht es anders aus. Dort versucht eine Partei, ihren Bundesparteitag abzuhalten, auf dem rund 1.200 Delegierte unter anderem den Bundesvorstand neu wählen sollen. Eine Partei, die bei der Bundestagswahl 2025 mit 20,8 Prozent die zweitstärkste Kraft im Land wurde, im Deutschen Bundestag die größte Oppositionsfraktion stellt und die lt. aktuellen Umfragen bundesweit fast 30 Prozent der Stimmen einfahren würde. Für sie wird nicht gesungen. Für sie gibt es Absperrgitter, Polizeiketten und nach internen Behördeneinschätzungen bis zu 30 geplante Blockadepunkte auf den Zufahrtswegen von selbsternannten Demokraten.
Das ist kein Ausnahmezustand, den irgendjemand als solchen benennt. Es ist der geplante Normalfall.

Pflicht, kein Privileg
Die Stadt Erfurt hat auf ihrer offiziellen Website eine FAQ veröffentlicht, die den Parteitag erläutert. Man liest sie mit einem gewissen Unbehagen — nicht wegen ihres Inhalts, der korrekt ist, sondern wegen ihres Tons. Sie liest sich stellenweise wie eine Entschuldigung. Als müsse die Stadtverwaltung erklären, warum sie es nicht verhindern konnte, dass eine zugelassene Partei ihr gesetzlich verbrieftes Recht wahrnimmt. Wörtlich heißt es dort: „Es handelt sich bei der AfD um eine zugelassene Partei, die Parteitage nicht nur abhalten darf, sondern nach dem Parteiengesetz §9 abhalten muss. Es steht der Messe Erfurt nicht zu, eine Partei an der Ausübung ihrer gesetzlich verbrieften Rechte zu hindern." Die Polizeiführung klingt ähnlich: Man sei verpflichtet, Parteiveranstaltungen zu schützen, unabhängig davon, um welche Partei es sich handele.
Das stimmt alles. Aber es ist bezeichnend, dass es gesagt werden muss. Artikel 21 des Grundgesetzes verpflichtet Parteien zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Paragraf 9 des Parteiengesetzes schreibt vor, dass Parteitage mindestens alle zwei Jahre stattfinden müssen. Das ist keine Kann-Bestimmung. Es ist eine gesetzliche Pflicht — und sie dient einem guten Zweck: Der Parteitag ist die einzige Instanz, vor der die Parteiführung rechenschaftspflichtig ist. Er allein kann den Vorstand wählen und abberufen, die Satzung ändern, das Programm beschließen, im äußersten Fall sogar die Partei auflösen. Die 1.200 Delegierten in Erfurt repräsentieren dabei rund 73.000 Mitglieder, über die die Partei in der politischen Willensbildung des Landes verankert ist. Wer einen Parteitag verhindert, verhindert nicht eine x-beliebige Veranstaltung. Er greift in die demokratische Selbstorganisation einer Partei ein, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.
Man könnte einwenden: Warum nicht einfach digital? Das Parteiengesetz lässt seit seiner Novellierung im März 2024 ausdrücklich auch vollständig virtuelle Parteitage zu. Technisch wäre es also möglich. Aber die Frage ist nicht, ob es geht — die Frage ist, was es bedeutete. Ein Parteitag der größten Oppositionspartei des Landes, der wegen angekündigter Blockaden und Gewalt ins Digitale ausweicht, wäre kein pragmatischer Kompromiss. Er wäre eine Kapitulation — der Partei vor ihren Gegnern, und des Staates vor denen, die ankündigen, das Recht in die eigene Hand zu nehmen. Wenn eine Partei nur noch dann zusammenkommen kann, wenn niemand es bemerkt oder niemand es verhindern will, ist nicht mehr die Partei das Problem. Dann ist der Rechtsstaat das Problem.
Was angekündigt wird — und was das bedeutet
Attac schreibt: „Am 4. und 5. Juli will die AfD in Erfurt ihren Bundesparteitag abhalten, aber da hat sie die Rechnung ohne uns gemacht. Wir werden uns widersetzen. KEIN AFD BUNDESPARTEITAG IN ERFURT!" Das Bündnis „Widersetzen", das nach eigenen Angaben über rund 100 Ortsgruppen verfügt und bereits an über 60.000 Haustüren geklingelt hat, kündigt an, den Parteitag gemeinsam mit Zehntausenden physisch zu verhindern. Die GEW ruft ihre Mitglieder bundesweit zur Teilnahme auf und unterstützt ausdrücklich Protestbewegungen, die den Parteitag durch zivilen Ungehorsam verhindern wollen. Fridays for Future erklärt sich solidarisch mit den angekündigten Blockadeaktionen. Die Grünen organisieren Zubringer-Demonstrationen direkt zur Messe.
Das ist das eine. Das andere ist die offen angekündigte Gewalt. Auf der linksextremen Plattform Indymedia erschien ein Aufruf, in dem Erfurt als „Tag X" bezeichnet wird. Die Verfasser kündigen an, Dächer zu besetzen und diese „militant verteidigen" zu wollen, und werben für die Anreise von Linksextremisten aus Italien, Frankreich und der Schweiz. Derselbe Aufruf kündigt für den 6. September, den Tag der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, einen „Sturm auf den Magdeburger Landtag" an. Das ist keine vage Drohkulisse. Das ist angekündigte politische Gewalt, schriftlich fixiert und öffentlich verbreitet.
Die Sicherheitsbehörden nehmen das ernst. Nach internen Polizeidokumenten, über die der Spiegel berichtete, rechnet die Landespolizeidirektion mit einer „herausgehobenen Einsatzlage mit deutlich erhöhtem Eskalations- und Gewaltpotenzial". Unter den mehr als 50.000 erwarteten Gegendemonstranten befänden sich nach Einschätzung des Landeskriminalamts bis zu 2.500 Linksextremisten der Kategorie „Rot" — einer internen Klassifizierung für besondere Gewaltbereitschaft. Das ursprünglich angenommene Worst-Case-Szenario gilt inzwischen als realistisch. Bereits in den frühen Morgenstunden des 4. Juli könne ein „lageprägender Kippunkt" erreicht werden, an dem Massenblockaden, Angriffe auf Einsatzkräfte und Absperrungen sowie auf Polizeifahrzeuge zu erwarten seien.
Hier ist eine Unterscheidung notwendig, die im laufenden Diskurs systematisch verwischt wird. Eine Demonstration gegen eine Partei ist ein Grundrecht — legitim und durch das Grundgesetz geschützt. Der organisierte Versuch, eine Parteiveranstaltung durch Blockaden physisch zu verhindern, ist Rechtsbruch. Und die öffentliche Ankündigung von Dachbesetzungen, die militant verteidigt werden sollen, sowie der angekündigte Sturm auf ein Landesparlament sind keine Formen zivilen Ungehorsams — das sind angekündigte Straftaten. Drei verschiedene Dinge, die eine funktionierende demokratische Öffentlichkeit auch als drei verschiedene Dinge benennen müsste. Diese Aufgabe bleibt diese Woche unerfüllt.
Der selbst gesetzte Maßstab
Wer beurteilen will, was für Erfurt und Magdeburg gerade angekündigt wird, muss nicht lange suchen. Die Maßstäbe hat die demokratische Mitte selbst gesetzt — laut, öffentlich und mit großem moralischen Nachdruck. Januar 2021, Washington: Ein aufgebrachter Mob versuchte, die Zertifizierung eines demokratisch zustande gekommenen Wahlergebnisses durch physische Gewalt zu verhindern. Donald Trump, in den Augen der deutschen Politikelite das personifizierte Böse, stand im Verdacht, diesen Mob befeuert zu haben. Die Empörung in Berlin war grenzenlos. Heiko Maas sprach vom „Angriff auf die Herzkammer der amerikanischen Demokratie". Olaf Scholz nannte es einen „unerträglichen Anschlag auf die Demokratie". Bundeskanzlerin Merkel mahnte, Wahlsieger und Wahlverlierer müssten ihre Rolle verantwortungsbewusst ausüben. Es war jene seltene Stunde, in der sich das gesamte politische Establishment einig schien: Wer demokratische Verfahren durch physischen Druck blockiert oder eine legitimierte Institution an ihrer Arbeit hindert, greift die Demokratie selbst an — unabhängig davon, wen er dabei zu treffen glaubt.
Dieselben Politiker, die Trump bis heute als Beweis für die Fragilität der Demokratie durch die Talkshows tragen, schweigen jetzt. Oder sie marschieren und blockieren auch gerne selbst mit. Organisierte Bündnisse kündigen offen an, den Parteitag der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag durch koordinierte Blockaden physisch zu verhindern. Der Maßstab von 2021 wäre eindeutig. Er wird diesmal nicht angewendet. Offenbar war er nie als Prinzip gemeint — sondern als Munition gegen einen politischen Feind, der inzwischen weit weg ist. Der Feind, gegen den er jetzt gelten müsste, sitzt mitten in den eigenen Reihen. Drei Polizisten und eine lange Karriere der Empörung
Es lohnt sich, auch kurz in Berlin zurückzublicken. Am 29. August 2020 durchbrachen mehrere hundert Demonstranten aus dem Querdenker- und Reichsbürger-Milieu die Absperrung vor dem Berliner Reichstagsgebäude und bestiegen die Eingangstreppe. Dort standen drei Polizisten. Drei. Die reichten aus, um die Menge aufzuhalten — mehr brauchte es nicht. Die Demonstranten drangen nicht ins Gebäude ein. Es gab weder Böller noch Buttersäure, keine brennenden Barrikaden, keinen Angriff auf Einsatzkräfte. Hinterher fand sich auf der Treppe kein Müll, geschweige denn Spuren einer Auseinandersetzung. Die juristische Aufarbeitung endete nach hunderten Ermittlungsverfahren mit einer Handvoll Geldstrafen.
Die politische Aufarbeitung war eine andere. Bundespräsident Steinmeier sprach auch hier wieder vom Herz der Demokratie, das angegriffen worden sei. Bundeskanzlerin Merkel verurteilte „schändliche Bilder". Die Medien titelten über den „Sturm auf den Reichstag". Noch Jahre danach wurde dieser Vorfall — drei Polizisten, eine Treppe, am Ende Geldstrafen — immer wieder gegen die AfD ins Feld geführt, als Beweis für die angeblich existenzielle Bedrohung der deutschen Demokratie durch rechte Umsturzfantasien.
Jetzt werden Dachbesetzungen angekündigt, die militant verteidigt werden sollen. Ein Sturm auf den Magdeburger Landtag. Koordinierte Blockaden an bis zu dreißig Zufahrtspunkten. Die Anreise gewaltbereiter Linksextremisten aus mehreren europäischen Ländern wird organisiert. Steinmeier schweigt. Die Leitartikel bleiben aus. Von einem Angriff auf das Herz der Demokratie spricht heute niemand, wenn es um die Pläne der extremen Linken und einem Teil der sogenannten Demokratischen Mitte geht.
Was die demokratische Mitte schuldet und nicht leistet
Thüringens Innenminister Georg Maier, SPD, hat immerhin festgehalten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gelte für alle Beteiligten. Wer gegen eine Partei demonstriere, die er für verfassungsfeindlich halte, solle selbst nicht verfassungswidrig vorgehen. Das ist korrekt — und es ist das absolute Mindeste. Es ist auch fast alles, was aus der sogenannten demokratischen Mitte zu hören war. Vereinzelte Lippenbekenntnisse von Politikern, die man im Westen kaum kennt, im Osten vielleicht. Pflicht, keine Kür.
Eine Woche vor dem Parteitag haben weder führende Bundespolitiker noch bekannte Medienkommentatoren, weder Intellektuelle noch Künstler und Kulturschaffende, die sich sonst bei jeder Gelegenheit zur Lage der Demokratie äußern, klargestellt, dass Blockaden Rechtsbruch sind — und dass angekündigte Gewalt Gewalt bleibt, unabhängig davon, gegen wen sie sich richtet. Dieselben Menschen, die 2020 wegen einer Treppe und drei Polizisten in kollektive Erschütterung verfielen, schweigen derzeit — oder unterzeichnen Solidaritätserklärungen mit den Blockierern.
Was jetzt fällig wäre
Demokratie ist kein Menü, aus dem man sich die angenehmen Gerichte heraussucht. Sie gilt für alle — auch für die, deren Positionen man ablehnt, deren Partei man bekämpft, deren Wähler man nicht versteht. Wer das Recht selektiv anwendet, wer Blockaden als legitimes Mittel durchgehen lässt, solange sie die Richtigen treffen, wer bei angekündigter Gewalt schweigt, weil sie in eine politisch genehme Richtung zeigt — der untergräbt nicht die AfD. Der untergräbt das Fundament, auf dem alle stehen, auch er selbst.
Was jetzt fällig wäre, geht über ein Wort hinaus. Es braucht Grundsatzreden. Es braucht Aktuelle Stunden im Bundestag. Es braucht öffentliche Stellungnahmen von Institutionen, die in diesem Land Gewicht haben. Und es braucht vor allem eines: die klare, unzweideutige Feststellung, worum es hier geht. Die AfD ist eine zugelassene Partei. Sie hat bei der letzten Bundestagswahl 20,8 Prozent der Stimmen erhalten. Sie stellt die größte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag. Sie hat das Recht — und die demokratische Pflicht —, sich zu organisieren, Wähler zu gewinnen, Positionen zu entwickeln und an der Gestaltung von Staat und Gesellschaft mitzuwirken. Dafür stehen ihr alle demokratischen Mittel zur Verfügung: Wahlkämpfe, Parlamentsarbeit, öffentliche Debatten — und Parteitage. Wer das bestreitet, bestreitet nicht die AfD. Er bestreitet das Grundgesetz.
Von Bundeskanzler Friedrich Merz, der Trump-Wähler regelmäßig für demokratiefeindlich erklärt, wäre zu erwarten, dass er diesen Satz ausspricht — laut und öffentlich. Von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der 2020 die Reichstagstreppe als Angriff auf das Herz der Demokratie bezeichnete, wäre eine Rede fällig — eine, die erklärt, dass das Herz der Demokratie auch dann schlägt, wenn eine Partei zusammenkommt, die man nicht mag. Von den Vorsitzenden der Gewerkschaften DGB, ver.di und IG Metall, die ihre Mitglieder nach Erfurt schicken, um einen Parteitag zu blockieren, wäre eine Klarstellung fällig: dass Gewerkschaften in einem Rechtsstaat keine Blockaden organisieren, sondern Tarifverträge. Von den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender, die mit Gebührengeldern aller Bürger — auch der AfD-Wähler — finanziert werden, wäre zu erwarten, dass ihre Talkmaster die Frage, ob Blockaden gegen Parteitage mit dem Grundgesetz vereinbar sind, mit derselben Schärfe stellen, mit der sie jeden AfD-Politiker nach seinem Demokratieverständnis befragen.
Von den Bischöfen und Kirchenführern beider großer Konfessionen, die sich seit Jahren als moralische Instanz in politischen Debatten positionieren, wäre ein Wort fällig — eines, das Respekt vor dem Recht ausdrückt. Von den Politikwissenschaftlern und Demokratieforschern an deutschen Universitäten, die lehren, was Demokratie ist und welche Bedingungen sie braucht, wäre eine öffentliche Stellungnahme fällig — eine, die erklärt, dass Demokratie nicht darin besteht, den politischen Gegner von seiner Grundrechtsausübung auszuschließen. Von den Staatsrechtlern und Verfassungsrechtlern, die in Talkshows und Zeitungskolumnen jede AfD-nahe Äußerung auf ihre Verfassungskonformität prüfen, wäre eine Analyse fällig — eine, die beim Namen nennt, was es bedeutet, wenn organisierte Gruppen ankündigen, einen Parteitag physisch zu verhindern und Parlamente zu stürmen, wenn ihnen das Wahlergebnis nicht paßt. Von amtierenden und ehemaligen Richtern an Bundesgerichten und Verfassungsgerichten, deren Lebenswerk dem Rechtsstaat gilt, wäre ein öffentliches Signal fällig — dass angekündigte Straftaten keine legitime Form politischen Protests sind, gleich wie man die betroffene Partei bewertet.
Keiner dieser Menschen muss die AfD mögen. Keiner muss ihre Positionen teilen. Keiner muss auch nur ein freundliches Wort über sie verlieren. Aber sie alle haben in diesem Land Gewicht, Stimme und Verantwortung — und diese Verantwortung verpflichtet sie jetzt, laut und deutlich klarzustellen, was auf dem Spiel steht: das Recht einer demokratisch gewählten Partei, sich zu versammeln, zu organisieren und am politischen Leben teilzunehmen - ohne wenn und aber. Dieses Recht ist nicht verhandelbar. Es gilt nicht nur, wenn es die vermeintlich richtigen Parteien in Anspruch nehmen. Es gilt immer.
Das alles ist nicht abstrakt. Es geht auch nicht nur um einen Parteitag in Erfurt, nicht um die AfD, nicht um Blockaden als solche. Es geht darum, ob der Staat in der Lage und willens ist, das Grundgesetz für alle durchzusetzen — auch für die, die er lieber nicht schützen würde, weil sie die Dinge anders sehen und anders machen würden, als sie selbst. Wenn der Staat es nicht schafft, den Parteitag einer zugelassenen Partei vor organisierten Blockaden zu schützen, wenn er es nicht schafft zu verhindern, dass angekündigte Gewalt unwidersprochen als legitimer Protest gilt, wenn Gewerkschaften, Parteien und zivilgesellschaftliche Organisationen offen zur Verhinderung demokratischer Grundrechtsausübung aufrufen — und niemand in einer verantwortlichen Position das beim Namen nennt — dann steht nicht die AfD auf dem Spiel. Dann steht die Demokratie selbst auf dem Spiel. Nicht irgendwann. Jetzt. Im Juli und September 2026. In Erfurt und in Magdeburg. Ein Staat, der das geschehen lässt, hat aufgehört, das zu sein, was er zu sein behauptet. Das ist keine Übertreibung. Das ist die schlichte Konsequenz aus dem, was hier angekündigt wird — und aus dem, was aus Berlin, aus den Bischofssitzen, aus den Universitäten, aus den Redaktionen dazu zu hören ist: Nichts.
In Erfurt wird in einer Woche gesungen. Für die Delegierten, die unter Polizeischutz zu ihrem Parteitag müssen, singt niemand. Das ließe sich ertragen — wenn wenigstens die, die immer von Demokratie reden, jetzt das täten, was Demokratie von ihnen verlangt. Bisher tun sie es nicht.



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