Wer darf in Deutschland durch Wahlen mitentscheiden?
- Moritz Jacoby

- 20. Mai
- 7 Min. Lesezeit
Es gibt eine Eigentümlichkeit im deutschen Wahlrecht, die im Alltag fast nie diskutiert wird – und die einem doch zu denken geben sollte:
Ein Deutscher, der vor 24 Jahren das Land verlassen hat, der heute in Dubai, Bangkok oder auf Mallorca lebt, der hier keine Wohnung mehr besitzt, kein Konto, keine Krankenversicherung, der seit Jahren keinen deutschen Boden mehr betreten hat und keinen einzigen Euro Steuern hier zahlt – dieser Mensch darf bei Bundestagswahlen mit darüber entscheiden, wie und wohin dieses Land regiert wird.
Per Briefwahl, ganz bequem aus der Ferne und ohne die kleinste Konsequenz für sich selbst fürchten zu müssen.
Die rechtliche Lage ist eindeutig: Bis zu 25 Jahre nach dem Wegzug behalten Auslandsdeutsche ihr Wahlrecht. Es genügt, irgendwann einmal nach dem 14. Lebensjahr drei Monate in Deutschland gelebt zu haben. Mehr verlangt der Staat nicht.
Das wirft eine Frage auf, die in keiner ernsthaften Demokratietheorie zu umgehen ist.
Was rechtfertigt eigentlich politische Mitbestimmung? Wovon hängt die Legitimität ab, über die Geschicke eines Landes mitzuentscheiden? Die klassische Antwort lautete einmal: Wer die Folgen trägt, soll auch mitentscheiden dürfen. Die amerikanische Revolution machte 1776 daraus den berühmten Schlachtruf „No taxation without representation". Wer den Staat finanziert, dem schuldet der Staat eine Stimme.
Doch die Formel hat eine Kehrseite, die heute genauso wichtig ist:
No representation without consequence – Wer keine Verantwortung trägt, sollte auch nicht mitentscheiden dürfen.
Denn wer die Folgen seiner eigenen Wahl nicht selbst mittragen muß, hat eine Macht ohne auch Verantwortung eine Wahl treffen zu können – und das ist ein demokratietheoretisch heikles Verhältnis.
Denn wer in Dubai oder Singapur lebt, entscheidet bei der Bundestagswahl mit über:
die Steuerlast derer, die hier wohnen,
die Mietentwicklung in Köln, Berlin oder Leipzig,
die Energiepreise, die deutsche Familien bezahlen,
die Rentenpolitik, die deutsche Arbeitnehmer trägt,
die Migrationspolitik, deren Folgen in den deutschen Städten spürbar werden,
die Sicherheitslage in den Stadtteilen, in denen er nicht mehr lebt.
Er trägt von alldem nichts. Er spürt von alldem nichts. Er entscheidet aber mit über das Wohl und Wehe aller.

Das ist nicht nur eine theoretische Spitzfindigkeit. Es ist ein realer struktureller Bruch in der demokratischen Verantwortungskette. Wahlentscheidungen, die ohne Konsequenzen sind, werden anders getroffen als solche, die das eigene Leben mitformen. Wer morgens nicht in die deutsche Realität hinein aufwacht, sondern in eine andere, vielleicht in der von Dubai, wählt mit anderen Maßstäben. Mit moralisch leichteren, mit ideologisch gefälligeren, mit weniger schmerzhaften.
Ein Beispiel macht das greifbar: Die schwierigsten politischen Entscheidungen sind solche, die Zumutungen aufbürden. Wer Mietendeckel will, muss auch akzeptieren, dass Wohnungen knapper werden können. Wer höhere Steuern fordert, muss sie selbst bezahlen. Wer offene Grenzen befürwortet, muss in der Stadt leben, in der sich das auswirkt. Diese Rückkopplung – das Wissen, dass die eigene Stimme das eigene Leben formt – ist der heimliche Erziehungsmechanismus der Demokratie.
Sie fehlt, wenn man aus der Ferne mitentscheidet aber nicht mitlebt – und der Gesetzgeber weiß das im Grunde selbst.
Denn das deutsche Wahlrecht ist in dieser Frage nicht aus einem Guss. Bei Landtagswahlen dürfen Auslandsdeutsche nicht wählen. Bei Kommunalwahlen ebenfalls nicht. Wer nicht in Bayern lebt, soll nicht den bayerischen Landtag mitwählen. Wer nicht in Köln wohnt, soll nicht den Kölner Stadtrat mitbestimmen. Das gilt als so selbstverständlich, dass es niemand ernsthaft in Frage stellt.
Aber bei der Bundestagswahl – also dort, wo die wirklich großen Weichen gestellt werden, von Steuern über Migration bis zur Rente – wird genau dieser Maßstab plötzlich aufgegeben. Hier darf auf einmal mitentscheiden, wer sich seit Jahren oder Jahrzehnten den Lebensrealitäten dieses Landes entzogen hat.
Das deutsche System erkennt also selbst an, dass Nähe und Betroffenheit Voraussetzung für Mitbestimmung sein sollten – nur ausgerechnet auf der höchsten und folgenreichsten Ebene tut es das nicht. Ein Widerspruch, den kaum jemand bemerkt, der aber, wenn man ihn einmal sieht, kaum mehr zu rechtfertigen ist.
Und sobald man den Blick über die deutsche Grenze hinaus richtet, wird diese Schieflage noch deutlicher.
Denn die Europäische Union ist auf einem klaren Prinzip gebaut: Freizügigkeit. Etwa 14 bis 17 Millionen EU-Bürger leben dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Geburtsland. Sie arbeiten dort, gründen Familien dort, zahlen dort Steuern, bauen dort ihre Existenzen auf. Aber das nationale Wahlrecht wandert nicht mit. Es bleibt am Pass kleben.
Daraus entstehen Konstellationen, die mit normalem Menschenverstand eigentlich nicht zu rechtfertigen sind.
Eine Französin, die seit dreißig Jahren in Berlin lebt, hier ihre Kinder großgezogen und Steuern gezahlt hat, darf bei der Bundestagswahl nicht mitstimmen. Wohl aber bei den französischen Präsidentschaftswahlen – obwohl deren Ergebnisse ihren Alltag in Berlin gar nicht mehr berühren. Spiegelbildlich darf ein Deutscher in Paris den Deutschen Bundestag wählen, aber nicht die Assemblée nationale. Beide haben eine Stimme über ein Land, das sie verlassen haben, und keine über jenes, in dem sie tatsächlich leben. Es ist ein Tausch der Mitbestimmung, der genau in die falsche Richtung läuft.
Besonders deutlich wird es im direkten Vergleich: Während ein Spanier in Berlin oder ein Pole in Stuttgart über Jahrzehnte hier leben, arbeiten und Steuern zahlen – ohne den Bundestag wählen zu dürfen –, kann ein Deutscher in Marbella oder Wien, der dieses Land vor zwanzig Jahren verlassen hat, einfach so per Briefwahl mitentscheiden, wer in Berlin regiert.
Die Europäische Union sagt: Lebt, wo ihr wollt. Das nationale Wahlrecht sagt: Wählt da, wo ihr herkommt. Zusammen erzeugen sie eine ganze Klasse politischer Halbbürger – Menschen, die zwischen zwei Ländern stehen, in keinem von beiden ganz dazugehören, in beiden aber ein wenig mitreden.
Das heißt im Klartext: Das deutsche Wahlrecht behandelt einen abwesenden Deutschen politisch näher als einen anwesenden Europäer. Der Pass wiegt schwerer als das gelebte Leben.
Doch das Problem hat noch eine dritte Dimension – eine, die nicht im Raum, sondern in der Zeit liegt.
Bisher ging es um Menschen, die räumlich weit weg sind: Auslandsdeutsche in Dubai, EU-Bürger zwischen den Ländern. Aber es gibt auch eine Gruppe, die formal alles richtig macht – die anwesend ist, mitlebt, mitleidet, mitfeiert – und das doch nur für eine begrenzte Zeit: die Studierenden.
Ein Student zieht für die Dauer seines Studiums in eine fremde Stadt. Er meldet sich dort an, wohnt dort, zahlt dort Miete – und wählt dort. Bei Kommunalwahlen entscheidet er mit über Verkehrskonzepte, Bauprojekte, Schuldenaufnahmen, Großinvestitionen. Über Strukturen, deren Wirkung sich erst über zehn, zwanzig oder dreißig Jahre entfaltet. Mit dem Abschluss seines Studiums verlässt er die Stadt und zieht weiter – nach Hamburg, München, Berlin oder ins Ausland. Was bleibt, sind die Folgen seiner Wahl.
Das ist nicht banal. Kommunalpolitik wirkt fast immer über lange Zeiträume. Eine Straßenbahnlinie, ein Schulneubau, ein Verkehrskonzept, ein Bebauungsplan, eine kommunale Verschuldung – all das bindet ein Stadtbild und ein Stadtbudget für Jahrzehnte. Wer diese Weichen mitstellt, ohne ihre Wirkung selbst auszuhalten, entscheidet unter einer anderen Verantwortungslogik als jemand, der bleibt.
Empirisch lässt sich diese Verschiebung gut beobachten. Universitätsstädte – Heidelberg, Münster, Tübingen, Freiburg, Göttingen, Marburg, Bonn – zeigen in praktisch allen Wahlanalysen einen klaren „Universitätseffekt": Sie wählen deutlich grüner und linker als ihr Umland. Das hat mehrere Ursachen, aber einer der bedeutendsten ist die Tatsache, dass Studierende stark überdurchschnittlich grün und links abstimmen und in diesen Städten einen unverhältnismäßig hohen Anteil an der Wählerschaft stellen.
Bonn ist dafür ein anschauliches Beispiel: Rund 40.000 Studierende bei etwa 340.000 Einwohnern. Eine ganze Reihe der politischen Großentscheidungen der vergangenen Jahre – darunter die bei Ur-Bonnern sehr umstrittene Verkehrswende der grünen Oberbürgermeisterin Katja Dörner – dürfte zu einem nennenswerten Teil auf eine Wählerschaft gestützt gewesen sein, die spätestens mit dem Examen in eine andere Stadt zieht und unter den teuren und teilweise chaotischen Resultaten dieser Politik längst nicht mehr lebt. Im September 2025 wurde Dörner abgewählt – natürlich von jenen Wählern, die bleiben und die wußten was sie erwartet, wenn Dörner wiedergewählt werden würde.
Was bleibt, sind die Pendler, die Handwerker, die Familien, die Rentner, die kleinen Geschäftsleute. Jene, die nicht weiterziehen. Sie tragen, was andere mitentschieden haben.
Auch hier wäre die ehrliche Konsequenz nicht, Studenten das Wahlrecht zu nehmen. Sie leben in der Stadt, zahlen Miete, prägen das kulturelle Leben. Aber die Erkenntnis bleibt: Die Wirkung einer Wahl sollte sich nicht maßlos von der Lebensspanne der Wähler entkoppeln. Wer kommunal entscheidet, sollte mindestens ahnen, dass er später unter dem lebt, was er entschieden hat.
Und wer das zu Ende denkt, kommt zu einer noch grundsätzlicheren Frage: der nach der Generationengerechtigkeit der Demokratie überhaupt. Denn was hier im Kleinen für Studenten gilt, gilt im Großen für jede Wählerschaft, die Schulden, Klimaverpflichtungen oder Rentenversprechen für Generationen festlegt, die noch gar nicht wählen dürfen.
Es gibt auf diese Einwände eine Standardantwort. Sie lautet: Die Staatsbürgerschaft sei eben das tragende Band; wer Deutscher sei, gehöre zum Demos – egal wo er lebe. Eine kulturelle, historische, emotionale Bindung sei genauso legitim wie die wirtschaftliche. Das ist nicht falsch. Aber es trägt nicht so weit, wie viele glauben.
Denn die Bindung, die wirklich Verantwortung erzeugt, ist nicht die symbolische, sondern die existenzielle. Ein Pass ist kein Lebensmittelpunkt. Ein Geburtsort ist keine Adresse. Und ein Land, dessen Probleme man im Ausland googelt, ist nicht dasselbe Land wie das, in dem man am Ende des Monats die Stromrechnung bezahlt.
Wer wirklich Bürger sein will, muss anwesend sein. Nicht durchgehend, nicht lückenlos – aber doch in einer Weise, die zeigt: Ich lebe mit den Folgen meiner Entscheidungen. Wer sich dem entzogen hat, hat sich nicht nur räumlich, sondern auch politisch ein Stück weit aus diesem Land herausbewegt.
Die ehrliche Konsequenz wäre nicht, Auslandsdeutschen das Wahlrecht pauschal zu nehmen. Sie wäre, es enger an die Realität zu binden: an Aufenthalt, an Bezug, an tatsächliche Betroffenheit. Wer hier nicht mehr lebt, hier nichts mehr trägt, hier nichts mehr spürt – der sollte über dieses Land, über die Verhältnisse der hier Lebenden auch nicht aus 8.000 Kilometer Entfernung mitentscheiden dürfen.
Denn Demokratie ist kein Familienerbstück, das man mit ins Ausland nimmt. Sie ist ein Verhältnis. Und ein Verhältnis erkennt man daran, dass es im Alltag gelebt wird.
Wer dieses Verhältnis aufgegeben hat, hat damit auch einen Teil der Mitbestimmung aufgegeben – nicht weil ihm jemand etwas wegnehmen wollte, sondern weil er selbst hinausgegangen ist.
Eine Demokratie, die ehrlich mit sich umgeht, sollte das nicht nur aussprechen können, sondern auch ernsthaft überdenken.



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